Vermieter: Kerstin Winter, Friedrich-Ebert Str. 4, 97359 Schwarzach am Main
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertragsabschluss zwischen dem Kanuverleih „Main Erlebnis“, Inh. Kerstin Winter als Vermieter und dem jeweiligen Mieter. Sie gelten bei Gruppen für den Auftraggeber der jeweiligen Gruppe.
Schriftliche Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter können wirksam auf dem Postwege und über die E-Mail-Adresse des Vermieters getroffen werden.
Diese AGB gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge bezüglich sämtlicher Kanus und Boote, welche von „Main Erlebnis“ vermietet werden. Allgemeine Geschäfts. bzw. Vertragsbedingungen Dritter bzw. des Kunden werden nicht Inhalt des Mietvertrages zwischen „Main Erlebnis“ und dem Mieter, selbst wenn seitens des Vermieters nicht ausdrücklich widersprochen werden sollte.
I. Abschluss des Mietvertrages
Mit seiner Anmeldung (Buchung) macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitvertrages mit dem Vermieter. Bei minderjährigen Personen bedarf es der schriftlichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters zur Wirksamkeit des Mietvertrages.
Mit entsprechender Buchung erkennt der Kunde die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen an. Ein Vertragsschluss findet aber erst statt, wenn der Kanuverleih „Main Erlebnis“ die Buchung bestätigt. Bei kurzfristigen Anmietungen genügt die mündliche Bestätigung des Vermieters.
Bei Gruppenanmeldungen handelt die Person, welche die Buchung für die Gruppe vornimmt, als Vertreter der übrigen Teilnehmer dieser Gruppe. Sollte aus Zeitgründen eine Buchung ohne vorherige Anmeldung erfolgen, werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter von letzterem anerkannt.
II. Mietzinszahlung/Kaution
Die Mietzinszahlung ist vor Nutzungsbeginn der Boote (Kanus) in bar zu entrichten.
Die Mietpreise ergeben sich sowohl aus der jeweils gültigen Preisliste, dem Internetangebot oder sonstigen Veröffentlichungen des Vermieters. Von diesen Preisangaben kann durch Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter abgewichen werden.
Grundsätzlich gelten bei Gruppenbuchungen ab 20 Personen Gruppenpreise. Sollte sich vor Mietbeginn die Personenanzahl unter 20 Personen reduzieren, verliert der Gruppenpreis seine Gültigkeit. In diesem Fall werden die einzelnen Kanus berechnet.
Der Mieter hat zu beachten, dass sog. „schlechtes Wetter“ einen Ausfall nicht rechtfertigt, außer es handelt sich um amtlich festgestelltes Unwetter.
Der Vermieter kann ferner den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn sich der Mieter derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere wenn
III. Rücktritt
Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages und kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Kanus dem Mieter Schadensersatz zu leisten.
Beim Rücktritt des Mieters des Mietvertrags, werden die nachstehenden Kosten vom vereinbarten Gesamtpreis fällig:
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen 10 %.
Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an
Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung rechtlich unerheblich.
Grundsätzlich wird eine Stornierungsgebühr von 50 € fällig.
Ein kostenfreier Rücktritt des Mieters ist daher ausgeschlossen. Reist der Mieter erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen.
Der Vermieter behält hierbei den Anspruch auf den bezahlten Mietpreis.
Der Leistungsumfang des Vermieters entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im jeweils gültigen Prospekt, im Internet und den möglichen zusätzlichen Angaben in der Buchungsbestätigung.
Der Mieter erhält zu dem von ihm gemieteten Boot geeignete Rettungsmittel ohne Aufpreis vom Vermieter zur Verfügung gestellt.
Sollte der Mieter die Vertraglichen Leistungen aus Gründen, welche nicht beim Vermieter liegen, nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besitzt er keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.
IV. Haftung des Vermieters
Der Vermieter orientiert sich an den gesetzlichen Vorschriften. Wenn er einen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ist eine mögliche Haftung für Schäden auf den dreifachen Betrag des Mietpreises beschränkt.
Für verlorene Wertsachen (z.B. Bargeld, Schmuck, Handys etc.) übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Für die persönlichen Gegenstände werden den Mietern wasserdichte Gepäcktonnen bzw. Packsäcke zur Verfügung gestellt.
V. Haftung des Mieters
Bei Beschädigungen oder Verlust des Kanus bzw. der Ausrüstung werden Reparatur- oder Neuanschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
Für Schäden am gemieteten Material haftet der Mieter unbegrenzt. Für Schäden an Personen und Eigentum Dritter, welche beispielsweise durch die Verwendung des Mietobjekts oder anderweitig durch den Mieter verursacht werden, haftet der Mieter. Eine Versicherung seitens des Vermieters besteht nicht. Insofern sollte der Mieter eine private Haftpflichtversicherung abschließen bzw. abgeschlossen haben, welche auch das Risiko aus der Verwendung gemieteter Sachen beinhaltet.
Der Umweltschutz sollte für alle Teilnehmer selbstverständlich sein. Anfallender Müll kann in den entsprechenden Mülltonnen entsorgt oder an unserer Abfahrtsstelle abgegeben werden.
Es sollen nur die ausgewiesenen Ein- und Ausstiegsstellen benutzt werden. Die geltenden Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten.
VI. Mängelhaftung/Gewährleistung
Sollten wider Erwarten Mängel auftreten, hat der Mieter unverzüglich diese anzuzeigen und untern den ihm bekannten Telefonnummern des Vermieters oder persönlich beim Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach Mietende schriftlich anzuzeigen. Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Mietbeginn.
VII. Rücktransport
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass ab 01.01.13 die Beförderung mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich erfolgt, oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt, nicht unter das Personenbeförderungsgesetz fällt. Deshalb können wir Ihnen einen kostenfreien Rücktransport von der Ausstiegsstelle zur Einstiegsstelle mit dem PKW anbieten.
VIII. Freiwillige Zusatzleistungen des Vermieters
Am Ende der Kanutour (Bootstour) wird den Mietern Gelegenheit gegeben, an der Abfahrtsstelle zu grillen. Eine Haftung bei Schäden oder Körperverletzung durch oder an dem Mieter übernimmt der Vermieter hierbei nicht.
IX.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die jeweils gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Vertragsbedingungen werden hiervon nicht berührt.
X.
Als Gerichtsstand für den Mietvertrag bzw. Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis gilt Würzburg als vereinbart.
Öffnungszeiten:
Dienstag – Sonntag geöffnet
Montag Ruhetag
Interesse? Dann treten Sie doch mit uns in Kontakt und sichern Sie sich Ihr Kanuerlebnis.
Salvatorische Klausel: Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig
Gerichtsstand: Würzburg
Stand: 01.01.2023